Der Bamberger HochSeilgarten

AGB

Don Bosco Jugendwerk Bamberg

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Training Bamberger Hochseilgarten

 

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Anmeldung des Kunden, schriftlicher Kenntnisnahme des med. Bogen und unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zu Stande. Dieser Vertrag enthält folgende Regelungen:

 

Zahlung

Mit der Buchungsbestätigung erfolgt die Aufforderung den Rechnungsbetrag mit Angabe der Rechnungsnummer bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung zu überweisen.

 

Steuer

Diese Leistung ist nicht steuerbar wegen Zuordnung zum Hoheitsbereich der Körperschaft öffentl. Rechts.

 

Rücktritt

Für einen Rücktritt gelten folgende, pauschalierte Rücktrittskosten:

Bis 14 Tage vorher 20 %,

bis 3 Tage vorher 50 %,

ab 3 Tagen 90 %;

bei Nichterscheinen 100 % der jeweils vereinbarten Gebühr.

Tage sind Kalendertage. Massgebend ist das Eingangsdatum des Rücktrittsschreibens beim HSG.

 

Höhere Gewalt, nicht in Anspruch genommene Leistungen

Wird das Training infolge höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, ist der Trainer berechtigt über den Abbruch des Trainings zu entscheiden. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr.
Nimmt unser Gast einzelne Leistungen nicht in Anspruch, z.B., durch Verletzung während des Trainings, oder ist er den Anforderungen aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen und kann das Training nicht voll oder nur teilweise annehmen, erfolgt keine Gebührenerstattung.

Das Training findet bei jedem Wetter (Ausnahme vereister Hochseilgarten) statt und wird nur bei Gewitter unterbrochen.

 

Anweisungen der Trainer

Den Anweisungen der Trainer ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung oder nachhaltiger Störung sind wir berechtigt, unseren Gast mit sofortiger Wirkung ohne Erstattungsanspruch vom Training auszuschließen

 

 Haftung

Das Betreten des Geländes, sowie das Training erfolgen auf eigene Gefahr, die Teilnahme ist ausgeschlossen, wenn unser Gast, gleich aus welchem Grund, körperlich beeinträchtigt ist.
Gesetzliche Vertreter haften für die vertretenen Gäste. Nicht voll geschäftsfähige Gäste sind vom Training ausgeschlossen, es sei denn, es wird vor dem Training eine schriftliche Erlaubnis der gesetzlichen Vertreter vorgelegt.

 

Medizinischer Bogen

Unser Gast erklärt durch seine Unterschrift des Medizinischen Bogen, dass er körperlich gesund ist und keine berauschenden oder sonstige, die geistige und körperliche Verfassung einschränkenden Mittel, wie Drogen, Alkohol, Medikamente usw. konsumiert hat.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass uns vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten nachgewiesen wird.
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Unser Ausrüster

Logo Roland
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